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VwGH 2004/06/0119, 29. 11. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/36ZfV 2007, 52 Heft 1 v. 1.3.2007

Stmk BauG: § 22 Abs 2 Z 2 (Baubewilligung, Antragsteller vom Grundeigentümer verschieden, Zustimmung des Eigentümers; Miteigentum, Zustimmung der Miteigentümer erforderlich bei Neubau, Zubau, Umbau; Ausnahme bewilligungsfreie Vorhaben; Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung auf gemeinschaftlichem Grundstück bedarf der Einstimmigkeit)

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