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VwGH 2003/05/0097, 20. 9. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/23ZfV 2007, 45 Heft 1 v. 1.3.2007

Wr BauO: § 20 (Abteilung, Bewilligung und Kenntnisnahme; unwirksam, wenn die Abteilung binnen zwei Jahren von der Bescheidzustellung an nicht grundbücherlich durchgeführt; wurde auf Grund Abteilungsbewilligung Baubewilligung erwirkt, erlischt die Abteilungsbewilligung erst mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung; kann die Abteilungsbewilligung nicht mehr unwirksam werden, ist sie umgehend grundbücherlich durchzuführen; )

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