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VwGH 2003/05/0039, 24. 5. 2005 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2007/22ZfV 2007, 44 Heft 1 v. 1.3.2007

NÖ BauO: § 7 Abs 1 idF LGBl 8200-8 (Verpflichtungen der Nachbarn; Duldung der vorübergehenden Benützung von Grundstücken sowie des Luftraumes darüber durch die Eigentümer zu errichtender Bauwerke auf den Nachbargrundstücken, Voraussetzugen; Durchführung der Maßnahmen nur mit unverhältnismäßigen Kosten; Adressat der Verpflichtung, wenn mehrere Nachbarn in Betracht kommen)

VwGH 2003/05/0039, 24. 5. 2005

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