VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche)
§ 57 Abs 1 (Zuständigkeit der Behörde auf Grund des Materiengesetzes zur Entscheidung über die aus Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche, Parteistellung des Anspruchsberechtigten im Strafverfahren; Verweisung auf den Zivilrechtsweg keine Entscheidung über die Ansprüch)