AVG: § 45 Abs 3 (Parteiengehör, Behörde muss Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme geben, bloße Abfragemöglichkeit von Daten auf der Homepage der Behörde nicht ausreichend)
VwGH 08.09.2004, 2000/03/0298
(S Post- und Fernmeldewesen, Pkt 5)
AVG: § 45 Abs 3 (Parteiengehör, Behörde muss Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme geben, bloße Abfragemöglichkeit von Daten auf der Homepage der Behörde nicht ausreichend)
VwGH 08.09.2004, 2000/03/0298
(S Post- und Fernmeldewesen, Pkt 5)