StVO: § 89a Abs 7 (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung; Abstellen eines Fahrzeuges im Spitzenzeitenhalteverbot; begründete Besorgnis einer Verkehrsbeeinträchtigung)
VwGH 11.08.2005, 2003/02/0233
Nach VwGH 19. 12. 1990, 90/02/0099 = ZfVB 1992/107, lässt in Spitzenverkehrszeiten die Missachtung eines zur Hintanhaltung einer Verkehrsbeeinträchtigung erlassenen Halteverbotes eine Hinderung und damit Beeinträchtigung des Verkehrs besorgen (was die Entfernung des so abgestellten Fahrzeuges rechtfertigt), wird doch durch die Abstellung des Fahrzeuges ein Fahrstreifen der Fahrbahn unbenutzbar.