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VwGH 22.06.2005, 2002/12/0142 (Dienstrecht)

JudikaturDienstrechtZfV 2006/1525ZfV 2006, 856 Heft 6 v. 3.1.2007

Grazer Dienst- und Gehaltsordnung: § 37a Abs 3 (Unfallfürsorge, Verweisung auf B-KUVG; Dienstunfall, wesentliche Teilursache, Gelegenheitsursache)

VwGH 22.06.2005, 2002/12/0142

1. Im Hinblick darauf, dass sowohl § 31 Unfallfürsorgesatzung-Graz als auch die sinngemäß anzuwendende Best des § 101 B-KUVG dem § 203 Abs 1 ASVG entsprechen, sind Kausalitätsfragen entsprechend der zu den unfallversicherungsrechtlichen Best ergangenen reichhaltigen Rsp des OGH zu lösen (VwGH 18. 3. 1992, 91/12/0016; 13. 3. 2002, 2001/12/0039).

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