Grazer Dienst- und Gehaltsordnung: § 37a Abs 3 (Unfallfürsorge, Verweisung auf B-KUVG; Dienstunfall, wesentliche Teilursache, Gelegenheitsursache)
VwGH 22.06.2005, 2002/12/0142
1. Im Hinblick darauf, dass sowohl § 31 Unfallfürsorgesatzung-Graz als auch die sinngemäß anzuwendende Best des § 101 B-KUVG dem § 203 Abs 1 ASVG entsprechen, sind Kausalitätsfragen entsprechend der zu den unfallversicherungsrechtlichen Best ergangenen reichhaltigen Rsp des OGH zu lösen (VwGH 18. 3. 1992, 91/12/0016; 13. 3. 2002, 2001/12/0039).