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VwGH 02.05.2005, 2004/10/0203 (Apothekenwesen)

JudikaturApothekenwesenZfV 2006/1488ZfV 2006, 841 Heft 6 v. 3.1.2007

ApG: § 8 Abs 5a idF BGBl I 2002/33 (Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst; Bewilligung der Dienstbereitschaft im Wechseldienst in Form der Rufbereitschaft, wenn dies für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zumutbar ist; auch außerhalb von „Randzeiten“ zulässig)

VwGH 02.05.2005, 2004/10/0203

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