§ 80 Abs 1 Krnt AuftragsVergabeG (Nachprüfungsantrag, Voraussetzungen)
§ 81 Abs 1 Krnt AuftragsVergabeG (Nachprüfungsverfahren, Einleitung; Zulässigkeitsvoraussetzungen; unter anderem Verständigung der Auftraggebers durch Unternehmer von behaupteter Rechtswidrigkeit und beabsichtigter Nachprüfung sowie keine Beseitigung der Rechtswidrigkeit innerhalb einer Woche)