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VwGH 28. 1. 2004, 2003/04/0134 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2005/424ZfV 2005, 271 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 20 Z 13 BundesVergabeG 2002 (Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen; „Entscheidung“, Festlegung eines Auftraggebers, Definition von gesondert anfechtbaren Entscheidungen und nicht gesondert anfechtbaren Entscheidungen)

§ 105 Abs 3 BundesVergabeG 2002 (Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist; Widerruf ex lege wenn kein Angebot eingelangt ist oder kein Angebot nach Ausscheiden von Angeboten im Vergabeverfahren verbleibt)

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