§ 13 Abs 1 VermG (Grenzkataster, Berichtigung, Bescheid; fehlerhafte Eintragung oder Anmerkung, Eintragung oder Anmerkung nicht in Übereinstimmung mit ihrer Grundlage; amtswegig oder auf Antrag; rechtskräftiger Ausspruch, dass ein Berichtigungsfall vorliege; fehlerhafte Angabe von Grenzpunkten in Plan, der Vertrag zugrunde liegt; Berichtigung; kein Irrtum einer der Vertragsparteien des Rechtsgeschäfts)