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VwGH 18. 9. 2003, 2000/06/0015, 2002/06/0001 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/279ZfV 2005, 212 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 61 Abs 6 Tir ROG 1997 (Vollgeschoß, Begriff; Geschoße zur Gänze über dem anschließenden Gelände, über mindestens der Hälfte der Grundfläche lichte Höhe von mindestens 2,3 m; Geschoße, die das Dach berühren, Dachgeschoß; Geltung als Vollgeschoß, wenn über mehr als der Hälfte der Grundfläche der Senkrechtabstand vom Boden zur Dachhaut mehr als 2,7 m)

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