vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 24. 5. 2004, G 1-PVAK/04-9

JudikaturZfV 2004/1953ZfV 2004, 914 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 9 Abs 1 , § 10 Abs 1 und 7 PVG

Personalvertretung 24.05.2004, G 1-PVAK/04-9

Obwohl das Verlangen auf Einholung eines Gutachten der PVAK vom ZA zu stellen ist, obliegt die Antragstellung dem ZStL, dem Entscheidungshilfe zu leisten ist. Da der ZA den Gutachtensinhalt zu bestimmen hat, hat der ZStL das Gutachtensverlangen ohne einen eigenen Antrag weiterzuleiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!