§ 9 RAO (Aufgaben des Rechtsanwaltes, Vertretung des Mandanten; Geltendmachung behördlicher Unrichtigkeiten in angemessener Form, keine Verwendung beleidigender bzw ungehöriger Schreibweisen)
§§ 1 ff Disziplinarstatut 1990 (Disziplinarvergehen von Rechtsanwälten, Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes)