§ 43 Abs 3 TROG 1997 idF LBGl 21/1998 (Sonderflächenwidmung nur für Grundflächen, die sich unter Bedachtnahme auf § 37 Abs 1 und 2 nach Lage und Beschaffenheit für eine dem festgelegten Verwendungszweck entsprechende Bebauung eignen)
§ 43 Abs 3 TROG 1997 idF LBGl 21/1998 (Sonderflächenwidmung nur für Grundflächen, die sich unter Bedachtnahme auf § 37 Abs 1 und 2 nach Lage und Beschaffenheit für eine dem festgelegten Verwendungszweck entsprechende Bebauung eignen)