§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot; durch bestimmte Tatsachen gerechtfertigte Gefährdungsprognose; paranoide Erkrankung, Verfolgungswahn, Gefahr des Waffenmissbrauchs)
VwGH 17.10.2002, 2001/20/0601
Es kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die bel Beh aufgrund der aktenkundigen Anhaltspunkte davon ausging, dass beim Bf eine paranoide Erkrankung in einer mit Waffenmissbrauchsgefahr iSd § 12 Abs 1 WaffG verbundenen Ausprägung vorliegt (VwGH 21.09.1994, 93/01/1539; 11.12.1997, 97/20/0086; sowie VwGH 19.06.1997, 95/20/0426, in dem bezogen auf eine paranoide Tendenzen aufweisende Person mit der Befürchtung der Abwehr bloß in ihrer Einbildung existierender Verfolgung bzw Gefahren mit Waffen - wie auch im angef B - argumentiert wurde), zumal der Bf als Jäger bis kurz vor der Erlassung des erstinstanzlichen Waffenverbotes mehrere Gewehre besaß, die er jederzeit hätte benützen können. Das wäre aber auch für die Zukunft nicht auszuschließen. Daran vermag der Hinweis des Bf, er habe die Jagdkarte zurückgelegt und die Waffe seinem Bruder überlassen, nichts zu ändern, weil er im Falle der Aufhebung des Waffenverbotes nicht gehindert wäre, wieder Waffen zu besitzen. Abweisung.