§ 8 Abs 1 WaffG 1996 (Verlässlichkeit, Neigung zu unvorsichtigem Umgang oder leichtfertiger Verwendung von Waffen)
§ 8 Abs 2 WaffG 1996 (Verlässlichkeit, gesundheitliche Beeinträchtigung)
§ 25 Abs 3 WaffG 1996 (Entziehung einer waffenrechtlichen Urkunde; ebenso)