§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot; durch bestimmte Tatsachen gerechtfertigte Gefährdungsprognose; Besitz verbotener Waffen und Munition in geringer Menge, bedingte gerichtliche Strafe, sonst kein waffenrechtliches Fehlverhalten)
VwGH 17.10.2002, 2001/20/0478