§ 53b Abs 2 VStG (Einleitung des Vollzuges von Freiheitsstrafen, Zwangsweise Vorführung zum Strafantritt; Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; unmittelbare Anrufung des VwGH, keine; Beschwerde an UVS)
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (Besondere Bestimmungen für das Verfahren vor den UVS, Zuständigkeit; ua Beschwerden gegen unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt)