§ 31 Abs 1 VStG (Verjährung, Verfolgung, Zulässigkeit; Verfolgungshandlung innerhalb Verjährungsfrist; Straferkenntnis, Berichtigung der Tatzeit außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist)
§ 32 Abs 2 VStG (Beschuldigter, Verfolgungshandlung; Begriff; niederschriftliche Einvernahme unter Vorhalt der Anzeige sowie aller Ermittlungsergebnisse; rechtzeitiger Vorhalt der richtigen Tatzeit)