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VwGH 13. 8. 2003, 2002/11/0142 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/1771ZfV 2004, 856 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 5 Abs 2 VStG (Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift; nur dann entschuldbar, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte; Tat liegt sehr knapp nach der Kundmachung der Vorschrift; zeitlicher Ablauf entscheidend)

VwGH 13.08.2003, 2002/11/0142

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