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VwGH 25. 6. 2003, 2003/03/0090 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/1774ZfV 2004, 857 Heft 6 v. 3.1.2005

Art 132 zweiter Satz B-VG (Säumnisbeschwerde, Unzulässigkeit in Verwaltungsstrafsachen; weiter Begriff der Verwaltungsstrafsachen, auch Sicherheitenverfall umfasst)

§ 37 Abs 5 VStG (Ausspruch des Verfalls einer Sicherheit)

§ 37a Abs 5 VStG (vorläufige Sicherheit wird ua frei, wenn nicht binnen 6 Monaten der Verfall ausgesprochen wird)

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