§ 44a Z 2 VStG (Straferkenntnis, Spruch, verletzte Verwaltungsvorschrift, Atemluftuntersuchung, Berechtigung der Straßenaufsichtsorgane Personen zum Zweck des Atemluftuntersuchung zur nächsten Dienststelle zu bringen; Verweigerung stellt Verweigerung der Atemluftuntersuchung dar; Anführung des Abs 2 statt Abs 4 des § 5 StVO )
VwGH 07.08.2003, 2000/02/0089