§ 27 Abs 1 VStG (örtliche Zuständigkeit; bei Unterlassungsdelikt Ort, an dem der Täter hätte handeln sollen, Sitz des Unternehmens; Beförderung gefährlicher Güter als Beförderer entgegen § 22 Abs 1 GGSt )
VwGH 30.04.2003, 2000/03/0069
(S Gewerberecht)