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VwGH 30. 4. 2003, 2000/03/0069 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/1763ZfV 2004, 855 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 27 Abs 1 VStG (örtliche Zuständigkeit; bei Unterlassungsdelikt Ort, an dem der Täter hätte handeln sollen, Sitz des Unternehmens; Beförderung gefährlicher Güter als Beförderer entgegen § 22 Abs 1 GGSt )

VwGH 30.04.2003, 2000/03/0069

(S Gewerberecht)

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