§ 39 Abs 1 VStG (Beschlagnahme)
§ 53 Abs 1 Z 2 GSpG (Beschlagnahme von Glücksspielapparaten bzw Glücksspielautomaten bei Verdacht des fortgesetzten Verstoßes gegen § 52 Abs 1 ; anders als nach § 39 Abs 1 VStG kommt es auf die Sicherung des Verfalls nicht an)