§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung; Gegenstandslosigkeit; Einstellung aufgrund des Todes des Beschwerdeführers)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung, nachträglicher Wegfall von Rechtsschutzinteressen, keine Berücksichtigung; unverhältnismäßiger Aufwand, Entscheidung nach freier Überzeugung; Voraussetzung des Kostenzuspruches Vorhandensein einer beschwerdeführenden Person)