§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkte; bloßes Gesetzeszitat als bestimmte Bezeichnung des Beschwerdepunktes nicht ausreichend)
VwGH 24.09.2003, 2003/04/0111
In der ergänzten Beschwerde erachtet sich die bf Partei durch den angef B in folgenden Rechten verletzt: