§ 3 Abs 6 UVP-G idF vor BGBl I 2000/89 (Feststellungsantrag, ua des Umweltanwaltes, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist; subjektiv-öffentliches Verfahrensrecht des Umweltanwaltes, Beschwerderecht gegen Zurückweisung ableitbar; kein Wiederaufleben eines zurückgezogenen Feststellungsantrages durch Widerruf der Zurückziehung)