Art 4 Abs 2 RL 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Festlegung von Schwellenwerte durch die Mitgliedstaaten; keine Aufsplitterung von Projekten)
§ 2 Abs 2 UVP-G (Vorhaben, Begriff; sachliche Abgrenzung, Aufsplitterung zB in Teilstrecken)