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VwGH 17. 9. 2003, 2001/20/0714, 0022 (STAATSBÜRGERSCHAFT)

JudikaturSTAATSBÜRGERSCHAFTZfV 2004/1720ZfV 2004, 843 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 22 Abs 3 StVG (Behandlung der Strafgefangenen, Anordnungen ohne förmliches Verfahren, kein Recht auf Ausfolgung einer schriftlichen Ausfertigung)

§ 120 Abs 1 StVG (Beschwerden gegen Anordnungen)

§ 120 Abs 2 StVG (Frist für die Erhebung von Beschwerden, gewahrte; Einbringung einer zweiten Beschwerde nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, Behandlung der Beschwerden als einheitliches Rechtsmittel)

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