§ 26 Abs 1 StVG (Gehorsamspflicht; Ablehnung der Befolgung von Anordnungen)
§ 43 StVG (Bewegung im Freien)
§ 107 Abs 1 Z 10 StVG (Ordnungswidrigkeit; vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen die allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen gemäß § 26 Abs 1 StVG ; Nichtbefolgung einer Anordnung, Maßgeblichkeit der Begründetheit der Anordnung für die Rechtmäßigkeit der Ordnungsstrafe, Schutz vor Willkür)