vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 11. 12. 2002, 2000/03/0025 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2004/1642ZfV 2004, 806 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkerauskunft; Verfassungsbestimmung, Zweck, Gewährleistung von Ordnung und Kontrolle des Straßenverkehrs in Österreich, Verweigerung der Auskunftserteilung nur bei zugrunde liegendem Tatort im Inland strafbar)

VwGH 11.12.2002, 2000/03/0025

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!