§ 17 Abs 1 FSG-GV (verkehrspsychologische Stellungnahme; mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung; Maßstab)
§ 23 Abs 3 StVO 1960 (Halten vor einer Haus- oder Grundstückseinfahrt)
§ 97 Abs 4 StVO 1960 (Organe der Straßenaufsicht; Anordnungen für die Benützung der Straße an den einzelnen Straßenbenützer im Einzelfall)