§ 25 Abs 3 FSG idF BGBl I 1999/134 (Dauer der Entziehung; Verlängerung der Entziehungsdauer nur an Nichtbefolgung begleitender Maßnahmen gemäß § 24 Abs 3 gebunden; keine Grundlage für Verknüpfung mit Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens)
§ 32 Abs 1 Z 1 FSG idF BGBl I 1999/134 (Lenkverbot für vierrädrige Leichtfahrzeuge; keine Grundlage für Verknüpfung mit Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens)