§ 29 Abs 1 AsylG (Übersetzung des Spruchs, der Rechtsmittelbelehrung und des Hinweises nach § 61a AVG in eine dem Asylwerber verständliche Sprache; Anwendung der Bestimmung auch auf verfahrensrechtliche Bescheide; kein Beginn der Beschwerdefrist bei fehlender Übersetzung, dennoch zulässige Berufung)
VwGH 17.09.2003 , 2003/20/0073 (Amtsbeschwerde)