§ 61 Abs 1 FrG 1997 (Schubhaft, Anordnung, Voraussetzungen; Verfahrenssicherung; fehlende Unterhaltsmittel; fortgesetzter Aufenthalt nach durchsetzbarer Ausweisung)
VwGH 23.09.2003, 2003/02/0195
Dazu kommt im Beschwerdefall noch, dass sich der Bf trotz der gegen ihn durchsetzbaren Ausweisung weiter ohne Aufenthaltstitel in Österreich befindet. Auch dieser Grund lässt die Verhängung der Schubhaft notwendig (vgl § 61 Abs 1 FrG) erscheinen. Abweisung.