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VwGH 13. 8. 2003, 2002/11/0210 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 2004/1625ZfV 2004, 802 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 4 Abs 1 StrahlenschutzG idF BGBl 657/1996 (Einwirkung ionisierender Strahlen auf den menschlichen Körper ist so niedrig wie möglich zu halten; Panoramaröntgenanlage in Ordination eines Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)

§ 11 StrahlenschutzG idF BGBl 657/1996 (Vorschreibung weiterer Auflagen nach rechtskräftiger Erteilung einer Bewilligung; Vorschreibung halbjährlicher Konstanzprüfung gemäß ÖNORM S 5240 Teil 5)

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