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VwGH 3. 9. 2002, 2002/03/0072 (EISENBAHNWESEN)

JudikaturEISENBAHNWESENZfV 2004/1587ZfV 2004, 786 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 32 Abs 1 EisbG (Bauentwurf, vorzulegende Unterlagen; beantragte Trassenführung als Gegenstand des Verfahrens, nicht jedoch alternative Trassenvarianten)

§ 34 Abs 4 EisbG (eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren, Parteien; eine Partei, die nicht Bauwerberin ist, kann durch eine aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung nicht in Rechten verletzt sein)

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