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VwGH 11. 9. 2003, 2002/07/0132 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2004/1538ZfV 2004, 767 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 3 Abs 1 Z 2 ALSAG idF BGBl 201/1996 (Altlastenbeitrag; Gegenstand des Beitrags; das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen; ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen [zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen]; Beitragsbefreiung nur wenn rechtlich zulässige Verfüllung zugrunde liegt)

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