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VwGH 11. 9. 2003, 2001/07/0096 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2004/1537ZfV 2004, 767 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 22 Wr AWG idF LGBl 53/1996 und 39/2001 (bescheidmäßige Festsetzung der Art und Zahl der Sammelbehälter sowie Zahl der jährlichen Einsammlungen durch Magistrat)

Art 6 Abs 1 EMRK (Entscheidung durch ein Tribunal; Festsetzung der Art und Zahl von Müllbehältern und der Zahl der Entleerungen berührt nicht den Kernbereich der „civil rights“)

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