Art 10-15 B-VG (Kompetenzen, Bund-Länder; Baurecht, Raumordnung, Verhältnis zu Bundeskompetenztatbeständen; salvatorische Klausel, kein Eingriff in Bundeskompetenzen; Regelung zur Untersagung einer nicht der Flächenwidmung entsprechenden Nutzung; Aufhebung schon wegen Unbestimmtheit, allfällige kompetenzkonforme Interpretation nicht von Bedeutung; Auftrag zur Unterlassung einer Nutzung eines Grundstücks für Wasserkraftanlage; Annahme der Präjudizialität der Best)