Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit; Prüfung der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte; Einräumung der Beschwerdelegitimation an Organpartei unzulässig; Kontrollbefugnisse des VfGH abschließend geregelt)