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VfGH 23. 9. 2003, V 66/03 ( VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT )

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/858ZfV 2004, 420 Heft 3 v. 5.7.2004

Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung; Individualantrag, Legitimation, keine; unmittelbarer Eingriff, keiner; Gesellschaft, Herstellung und Verkauf von Kennzeichenhalterungen)

VfGH 23.09.2003 , V 66/03

Voraussetzung für die A-Legitimation im V-PrüfungsVerf gem Art 139 Abs 1 B-VG ist, dass die V selbst tatsächl in die Rechtssphäre des ASt unmittelbar eingreift. Ein derartiger Eingriff ist jedenfalls nur dann anzunehmen, wenn er nach Art und Ausmaß durch die V eindeutig bestimmt ist, wenn er die (rechtl geschützten) Interessen des ASt nicht bloß potentiell, sondern aktuell beeinträchtigt und wenn dem ASt kein anderer zumutbarer Weg zur Abwehr des - behaupteterweise - rechtswidrigen Eingriffes zur Verfügung steht (zB VfSlg 11.726/1988, 13.944/1994, 15.977/2000).

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