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VfGH 23. 1. 2004, G 363/02 ( VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT )

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/857ZfV 2004, 420 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 62 Abs 1 VfGG (Antrag, Gesetz aufzuheben, Angabe der gegen die Verfassungsmäßigkeit sprechenden Bedenken im Einzelnen; nicht bloß Behauptung des Verstoßes gegen bestimmte Verfassungsbestimmungen, konkrete Darlegung, aus welchen Gründen verfassungswidrig)

VfGH 23.01.2004 , G 363/02

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