§ 113 Abs 3 BundesvergabeG 1997 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit nach Zuschlagserteilung oder Abschluss des Vergabeverfahrens; Feststellungsverfahren betreffend Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter; Verweigerung der Sachentscheidung mit der Begründung, dass Vergabeverfahren bereits aus anderem als geltend gemachtem Grund rechtswidrig gewesen sei; denkunmögliche Gesetzesauslegung)