§ 16 Wr LandesvergabeG (Grundsätze des Vergabeverfahrens, allgemeine Grundsätze, Sicherung eines freien, fairen und lauteren Wettbewerbes, Gleichbehandlung aller Bieter und Bewerber; Ausschluss von Bewerbern, nicht gerechtfertigter Wettbewerbsvorsprung durch Teilnahme an Vorarbeiten für eine Ausschreibung; notwendige Auseinandersetzung mit Wettbewerbsrelevanz)
VfGH 11.06.2003, B 1203/01