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VwGH 21. 1. 2003, 2001/07/0105 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/559ZfV 2004, 278 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 31 Abs 1 WRG 1959 (Allgemeine Sorge für die Reinhaltung; Verpflichteter; WRG kennt keine direkte Gesellschafterhaftung; keine Grundlage für Heranziehung ehemals persönlich haftender Gesellschafter einer nicht mehr existenten Gesellschaft)

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