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VwGH 21. 1. 2003, 2001/07/0088 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/558ZfV 2004, 278 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 102 Abs 1 lit b WRG 1959 (Parteistellung; Seegrundstück im Einflussbereich einer Schifffahrtsrinne; Wasserwellentrübung und Sedimentierung infolge Ausbaggerungen; keine Geltendmachung im wasserrechtlichen Verfahren)

§ 12 Abs 2 WRG 1959 (bestehende Rechte; keine Beeinträchtigung durch Sedimentablagerung von 0,146 mm/m2; kein Eingriff ins Grundeigentum)

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