§ 102 Abs 1 lit b WRG 1959 (Parteistellung; nur eine zu gewärtigende Beeinträchtigung von wasserrechtlich geschützten Rechten kann geltend gemacht werden; Art der Beeinträchtigung ist zu konkretisieren; keine Beeinträchtigung durch Schneeverwehungen und -verfrachtungen in Folge Beschneiungsanlage; forstrechtliche Parteistellung hat keine Auswirkung für Parteistellung nach WRG)