§ 1 Abs 1 AAEV (Geltungsbereich; Einleitung von Abwasser in Fließgewässer; keine Definition von Fließgewässer; Einleitung von Abwasser in ein Hafenbecken in dem das Wasser steht, stellt keine Einleitung in ein Fließgewässer dar; keine Anwendung der AAEV)
§ 1 Abs 1 Z 3 AAEV (Abwasser; Definition; aus einem Sperrbrunnen in ein Tankhafenbecken abgeleitetes, mit Kohlenwasserstoff kontaminiertes Wasser ist Abwasser)